vom 17.12.2020 Pkt. 4.3

vom 12.12.2020 Pkt. 5

vom 11.12.2020 Pkt 4.3

vom 10.06.2020 Pkt. 6.5

vom 13.04.2018 Pkt. 6.1

vom 06.03.2018 Pkt. 6.1

vom 22.02.2018 Pkt. 1

vom 20.02.2018 Pkt. 6.2

Trasse Holzbachstraße




Neuer Artikel 17.12.2020 Pkt. 4.3

Stadtratsitzung am 17.12.2020

Einreichen der Planfeststellung durch die Stadtwerke Augsburg

Meine Schreiben an alle 60 Stadträte am 08.12.2020 und 16.12.2020


Auf meine Mail vom 08.12.20 erhielt ich keine Anwort.

Auf meine Mail vom 16.12.20  erhielt ich 2 Antworten der Stadträte von der Fraktion "Bürgerliche Mitte"


Sehr geehrte Stadträt*innen,

sie wollen Morgen über die Trasse der Straßenbahnlinie 5 abstimmen, ohne eine genaue Vorstellung zu haben ob diese Trasse auch genehmigungsfähig ist. Um aber darüber befinden zu können müssen sie doch mindestens einen Verkehrsleistungsnachweis über die drei Kreuzungbereiche (Rosenaustr. - Bucheggerplatz, Rosenaustr – Pferseerstr., Pferseerstr – Holzbachstr.) von den Planeinreichungsbehörden, (Stadtwerke und Baureferat Herrn Merkle) in ihren Unterlagen vorfinden??

Weiter ist unklar:

Sie stimmen nur über die Trasse der Linie 5 ab. (geflügelte Trasse)

Die Linie 3 fährt weiter wie im Planfeststellungbeschluss genehmigt zweigleisig über die Kreuzung. ( Rosenaustr - Pferseerstr)

Für einer anderen Linienführung der Linie 3 muss eine Planfeststellungsänderung, mit Bürgerbeteiligung, bei der Regierung von Schwaben eingereicht und genehmigt werden.

Ein überstülpen der Trasse der Linienführung 3 auf die Linienführung der Linie 5 ist rechtlich ausgeschlossen.

 

Nachtrag: Herr Merkle geht in einem Jahr in den Ruhestand, somit sind sie für die Folgen alleine veantwortlich!!!

 



Stadtratssitzung am 26.11.2020 TOP  O12

Einreichung der Planfeststellungsunterlagen. Abstimmung im Stadtrat.


Schon allein die zu genehmigte Trassenführung der Line 5 macht deutlich dass die Stadtwerke noch keinen Plan einer genauen Straßenbahnführung auf der gesamten Trasse  haben. Sollte es zu der vorgesehenen Trasse kommen, wird die Ackermannstraße zwischen Rosenaustraße (Portal- West) und Endhaltestelle der Linie 2  fünf mal durch die Straßenbahnen gekreutzt. Sollten jedoch die Pläne entlang der Ackermannstraße durch die Einsprüche der Nachbargemeinde Stadtbergen geändert werden,  können nochmal 2 – 3 Wechsel der Gleisführung dazukommen. Das wäre dann das aus einer bisher gut funktionierenten 4-spurigen Ausfallstraße.

Ist das gewollt oder Planungschaos??

Kann der Stadtrat einer solchen Planung, ohne das Ende zu kennen so einfach zustimmen??

Das Teilstück zwischen den Westportal und der Rosenaustraße Ecke Pferseer Straße ist durch den gültigen Planstellungsbeschluß gedeckt und kann ohne Mehrkosten und zeitlicher Verzögerung fertiggestellt werden.

Die angestrebte eingleisige Führung durch die Hörbrotstraße ist ein klarer Bruch des Planfeststellungsbeschlußes und muss daher ein neue Planfeststellung zur Folge haben.

Das bedeutet: Die Straßenbahnlinie 5 wird frühstens 2025 das Westpartal des Bahnhofes in Richtung Klinikum verlassen.

Welch eine Blamage für die Stadt Augsburg !! Alles am Bahnhof fertig nur keine Straßenbahn fährt durch.

Sollte die Trasse für die Linie 3 wie genehmigt (2-gleisig) gebaut werden, Zwischen Portal West und Pferseer Straße,  würde zumindest eine Linie nach der Fertigstellung durch den Bahnhofstunnel fahren.

Ansonsten haben wir einen neuen Tunnel ohne Anschluß und die Linie drei fährt bis auf weiteres durch den Pferseer Tunnel ????



Beurteilung der Trasse über die Holzbachsrtaße 2013 bis 2014


1.   Diese Trasse ist ebenfalls abzulehnen, weil sie eine gewachsene Siedlungsstruktur durchschneidet, doppelte Gleisführung zur Folge hat und viele Bäume entlang der Holzbachstraße gefällt werden müssten. Würde man diese Trasse wählen, müsste die Straßenbahn die Augsburger Straße zweimal queren, was mit Sicherheit zu einer Brechung des fließenden Verkehrs führt.

2. Dem Querverkehr von Göggingen über die Perzheimstraße und Holzbachstraße zur Ackermann Straße ist zu wenig Beachtung geschenkt worden. Berücksichtigt man dies, ist diese Variante die schlechteste Wahl einer Trasse.

3.    Wegen der geringen Straßenbreite ist ein eigenes Gleis für die Tram nicht möglich, somit müssten sich ÖPNV und MIV die Verkehrsfläche teilen, was mit nicht zumutbaren Störungen des Verkehrsflusses einhergehen würde. Da aber nur für einem eigenen Gleiskörper die nötigen staatlichen Zuschüsse zu bekommen sind, würde sich die Trasse für die Stadtwerke und der Stadt  Augsburg nicht rechnen und ihre Selbstkosten erheblich steigern. Die beidseitig angeordneten Parkflächen für die Anwohner können ohne die Bereitstellung von Ersatzflächen nicht weggenommen werden.

4.  Eine separate Gleisführung entlang der Grünzone zwischen Holzbachstraße und Wertachkanal hätte zur Folge, dass sehr viele, zum Teil, ältere Bäume gefällt werden müssen. Die Einfädelung der Straßenbahn an der Vielfachkreuzung Bgm.-Ackermann-Straße ist wie unter Variante Rosenaustraße beschrieben nicht sinnvoll. Der Kinderspielplatz müsste entweder entfernt oder verlegtwerden.

5.     Siehe Punkt 5, 6 und 7 in der Variante Rosenaustraße

 
 

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Ein sehr interessanter Ansatz von Spiegel-Online (LOBO):

Administrokratie.  

Es handelt sich um eine potenziell gefährliche Verselbständigung des Verwaltungskomplexes, um Behördenherrschaft: der Apparat betrachtet sich selbst nicht als Diener, sondern als Maßstab aller Staatlichkeit. Er drückt seine Regeln und Ansichten allem auf, auch der Demokratie

 

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/sascha-lobo-vorsicht-vor-der-administrokratie-a-1017856.html