vom 17.12.2020 Pkt. 4.3 vom 12.12.2020 Pkt. 5 vom 11.12.2020 Pkt 4.3 vom 10.06.2020 Pkt. 6.5 vom 13.04.2018 Pkt. 6.1 vom 06.03.2018 Pkt. 6.1 vom 22.02.2018 Pkt. 1 vom 20.02.2018 Pkt. 6.2 |
30.07.2013 Radweg Stettenstraße -Zwischen Gögginger Brücke und Alpenstraße: Mitte Juli benachrichtigte ich die Augsburger Allgemeine über den uns zugesagten Radfahrstreifen und schilderte, mit Bildern belegt, diesen Missstand. Einzige Reaktion der AZ war: ich werde den Herrn Merkle fragen. Ob das mit Journalismus viel zu tun hat, ich glaube nicht. Am 25.Juli2013 kam ein längerer Bericht über diesen fehlenden Radweg in der Stettenstraße.Darin waren nur Aussagen des Herrn Merkle nachzulesen. Eine Nachprüfung der doch sehr fragwürdigen Antworten des Baureferenten wurde nicht durchgeführt. Vermutlich wollte man den Baureferenten Herrn Merkle, aus welchen Gründen auch immer schützen. Nachlesen können sie den Bericht auf Seite 38 in der AZ vom 25.07.2013
05.07.2013
Radweg Stettenstraße - Zwischen Gögginger Brücke und Alpenstraße: Obwohl die Stettenstraße als wichtigste Umfahrstraße für die Innenstadt gilt, –Rosenaustraße –siehe Rotes Tor – Stettenstraße – Gögginger Brücke Ackermann Straße, ist weder von den Verantwortlichen der Stadt noch von den Stadtrats-faktionen der fehlende Radweg gefordert worden. Bereits 2010 trug ich mündlich und schriftlich bei einer Stellungnahme zum Bebauungsplan 500 meine Bedenken wegen dem fehlenden Radweg vor. Diese wurden aber bis heute nicht beachtet. Ein weiterer Bebauungsplan Nummer 476-1 der auch den Um- und Ausbau der Stettenstraße zwischen Gögginger Brücke und Bismarkstraße vorsah, nahm ich zum Anlass durch eine schriftliche Stellungnahme, vom 09.01.2012, auf die fehlenden Radwege beiderseits der Stettenstraße hinzuweisen. Diese trug ich beim Stadtplanungsamt vor. Ebenfalls schickte ich an alle Mitglieder des Bauzuschusses die schriftliche Stellungnahme. Von keinem Mitglied des Bauausschusses bekam ich eine Antwort. Bei einem ausführlichen Gespräch über dem Ausbau der Eserwallstraße mit mehreren Mitgliedern der Fraktion „Pro Augsburg“ ca. Ende September 2010 sprach ich ebenfalls die fehlenden Radwege in der Stettenstraße an. Ich machte die Vorsitzende Frau Schabert – Zeitler auf die Unterschiedlichen Zeitabläufe von Bebauungsplan 500 und 476-1 aufmerk-sam.Daraufhin wurde ich von Frau Schabert – Zeitler belehrt, dass sie die Abläufe im Griff habe und auch die Zusammenhänge immer weiß. Am 29.03.2012 wurde der Bebauungsplan 476-1 vom Stadtrat beschlossen. Am 12.04.2012 erhielt ich vom Stadtplanungsamt eine schriftliche Begründung wegen meiner Anfrage auf die fehlenden Radwege in der Stettenstraße. Darin heißt es unter anderen – es wurde nochmals geprüft es kann neben dem Radstreifen südlich, auch ein Radstreifen auf der nördlichen Seite der Stettenstraße angebracht werden.
So sieht die Stettenstraße nach der abgeschlossenen Baumaßnahme heute aus. Nachdem auch die neuen Straßenmarkierungen aufgebracht sind, kann man davon ausgehen dass weder auf der Süd- noch Nordseite ein Radstreifen machbar war. So geht man mit berechtigten Einwendungen von Bürgern bei der Stadt Augsburg um. Und dies ist kein Einzelfall, sondern Methode. In meiner anschließenden Bilddokumentation ist deutlich zusehen das bei einer Planänderung zumindesten zwischen Hermannstraße und Alpenstraße ein beidseitiger Radweg möglich gewesen wäre.
Oben im Kreuzungsbereich der Stettenstraße und Gögginger Brücke ist der Gehweg so breit dass er als geteilter Fuß- und Radweg genutzt werden kann. Im weiteren Verlauf hätte man die Stettenstraße jederzeit nach Süden verschieben können. Straßenbauliche Maßnahmen wären dabei natürlich nötig gewesen.
Aber anscheinend wird von den Verantwortlichen nur geredet aber nicht gehandelt, wie es einer Umweltstadt gebührt. Im weiteren Verlauf der Ausbaustrecke bis zur Alpenstraße wurde nur ein schmaler Fußweg angelegt, der auf keinen Fall von den Radfahrern mitbenützt werden kann.
Wie auf dem nächsten Bild erkennbar ist neben dem Gehweg, links ein breiter Randstreifen sichtbar, der bei einer Verschiebung der Straße nach Süden, als Radweg angelegt werden hätte können.
Das hätte beim Bebauungsplan 476-1, wie von mir gefordert, berücksichtigt werden müssen. Aber wo kein Wille – da kein Weg. Dies ist nur ein schneller Überblick über den aktuellen Radwegebau der Stadt Augsburg und auch ein sichtbarer Beweis ihres starken Willens, eine Radfahrerstadt 2020 der Zukunft zu werden.
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Ein sehr interessanter Ansatz von Spiegel-Online (LOBO): Administrokratie. Es handelt sich um eine potenziell gefährliche Verselbständigung des Verwaltungskomplexes, um Behördenherrschaft: der Apparat betrachtet sich selbst nicht als Diener, sondern als Maßstab aller Staatlichkeit. Er drückt seine Regeln und Ansichten allem auf, auch der Demokratie
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/sascha-lobo-vorsicht-vor-der-administrokratie-a-1017856.html |